Kosmetik-Sicherheit: Tiefenblick auf Amino-Nitrophenol-Farbstoffe in Haarfärbemitteln
Hohe Sicherheitsstandards gehören in der Kosmetikbranche zum Selbstverständnis – besonders bei Produkten mit direktem Hautkontakt wie Haarfärbemitteln. Derzeit stehen Amino-Nitrophenol-Farbstoffe, exemplarisch 4-Amino-3-nitrophenol-Hydrochlorid, im Fokus wissenschaftlicher Untersuchungen. Auf Basis umfangreicher toxikologischer Datensätze haben unabhängige Expertenkommissionen nun ihre Einschätzung vorgelegt.
Das Expert Panel for Cosmetic Ingredient Safety hat nach Prüfung aller verfügbaren Labordaten befunden, dass eine Gruppe von Amino-Nitrophenol-Farbstoffen – darunter das genannte 4-Amino-3-nitrophenol – unter Einhaltung der geltenden Gebrauchs- und Konzentrationsgrenzen für Haarfärbemittel sicher ist. Kernergebnisse der Studien: Die Stoffe dringen zwar in geringem Maße in die Haut ein, werden jedoch nicht im Körper gespeichert; ein systemisches Risiko gilt damit als begrenzt. Zusätzliche Tests zu Toxizität, Reizwirkung und dermaler Penetration bestätigen die positive Bewertung.
Chemisch handelt es sich um substituierte aromatische Amine, die sich dank ihrer Eigenschaft als Tonerkomponenten in der Haarfärbung bewährt haben. Gemeinsam mit Oxidationsmitteln entstehen dabei vielfältige Farbtöne für permanente und semi-permanente Färbungen. Hersteller müssen dabei sicherstellen, dass die Reinheit der Rohstoffe – für 4-Amino-3-nitrophenol-Hydrochlorid beispielsweise mindestens 99,0 % – den Spezifikationen entspricht.
Regional unterschiedliche Regelwerke definieren konkrete Obergrenzen: In der Europäischen Union darf 4-Amino-3-nitrophenol nach der Mischung mit Wasserstoffperoxid maximal 1,5 % in der fertigen Haarfärbung enthalten sein.
Obgleich Toxinachweise in Labortests selten und irritative Effekte auf Haut oder Auge kaum dokumentiert sind, besteht bei einzelnen Anwendern ein Sensibilisierungspotenzial. Hersteller reagieren mit klaren Gebrauchshinweisen und Empfehlungen für einen vorherigen Patch-Test. Qualitativ hochwertige Ausgangsstoffe liefern unter anderem Spezialanbieter wie NINGBO INNO PHARMCHEM CO.,LTD., die strenge Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllen.
Zusammenfassend: Umfassende wissenschaftliche Daten und regulatorische Freigaben sichern die kontrollierte Verwendung von Amino-Nitrophenol-Farbstoffen – für brillante Haarfarbe bei gleichzeitig hohem Sicherheitsniveau und grossem Verbrauchervertrauen.
Perspektiven & Einblicke
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“Chemisch handelt es sich um substituierte aromatische Amine, die sich dank ihrer Eigenschaft als Tonerkomponenten in der Haarfärbung bewährt haben.”
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“Gemeinsam mit Oxidationsmitteln entstehen dabei vielfältige Farbtöne für permanente und semi-permanente Färbungen.”
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“Hersteller müssen dabei sicherstellen, dass die Reinheit der Rohstoffe – für 4-Amino-3-nitrophenol-Hydrochlorid beispielsweise mindestens 99,0 % – den Spezifikationen entspricht.”