Kosmetische Wirkstoffe

Monobenzon

  • CAS-Nr.103-16-2
  • QualitätIndustrie / Pharma
  • Verfügbarkeit● Auf Lager

Monobenzon ist ein hochreiner kosmetischer Wirkstoff. Er wird als potentes Depigmentierungsmittel in dermatologischen Formulierungen sowie in der Vitiligo-Forschung eingesetzt.

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Technische Produktdetails

Produktübersicht

Monobenzon (CAS 103-16-2), chemisch bezeichnet als 4-(Benzyloxy)phenol oder Hydrochinon-Monobenzylether, ist ein spezialisierter kosmetischer Wirkstoff. Dieser wird primär für seine depigmentierenden Eigenschaften genutzt. Die Wirkungsweise basiert auf der selektiven Elimination melaninproduzierender Zellen in der Haut. Daher ist die Verbindung von besonderem Interesse für kontrollierte dermatologische Anwendungen und wissenschaftliche Untersuchungen zu Pigmentstörungen wie Vitiligo.

Spezifikationen

SummenformelC₁₃H₁₂O₂
Molare Masse200.23 g/mol
ErscheinungsbildBernsteinfarbenes kristallines Pulver
Reinheit≥99.0% (Typisch: 99.3%)
Schmelzpunkt118–122°C (Gemessen: 120°C)
WasserlöslichkeitLeicht löslich
Dichte1.26 g/cm³
Siedepunkt359.1°C bei 760 mmHg
Flammpunkt213.4°C
Trocknungsverlust≤0.5% (Typisch: 0.3%)
Glührückstand≤0.3% (Typisch: 0.1%)
Lösungsmittelrückstände≤0.5% (Typisch: 0.2%)

Industrielle Anwendungen

Als funktionaler kosmetischer Wirkstoff findet Monobenzon Einsatz in fortschrittlichen dermatologischen Formulierungen zur lokalen Depigmentierung. Der Wirkmechanismus unterstützt Forschungen zur Vitiligo-Pathophysiologie und Therapieentwicklung. Aufgrund der potenten biologischen Aktivität ist das Produkt streng für den professionellen und regulierten Gebrauch bestimmt. Die Nutzung erfolgt in Compliance mit regionalen Richtlinien für Kosmetik und Pharmazie.

  • Einsatz in kontrollierten Depigmentierungsstudien und topischer F&E
  • Geeignet für die Integration in Portfolios spezialisierter kosmetischer Wirkstoffe unter regulatorischer Aufsicht
  • Stabil unter Standardlagerbedingungen: kühl, trocken und gut belüftet
  • Getrennte Lagerung von Lebensmitteln, Futtermitteln und Rohstoffen für den Verbraucherbedarf ist obligatorisch