Mikrokristalline Cellulose (MCC) ist in der modernen Lebensmittelproduktion nicht mehr wegzudenken. Das aus gereinigtem Holzzellstoff gewonnene, weiße und geruchlose Pulver – in der EU als E460(i) deklariert – überzeugt durch seine vielseitige Funktionalität. Als Antiklumpungsmittel, Füllstoff, Fettersatz und Emulgator trägt MCC entscheidend zu Qualität und Verbraucherakzeptanz zahlreicher Produkte bei.

Effektiver Schutz vor Klumpenbildung
In pulverförmigen Lebensmitteln wie Gewürzmischungen, Suppenpulvern oder Kaffeeweißern verhindert MCC das Zusammenbacken der Partikel. So bleiben die Mischungen rieselfähig und lassen sich jederzeit dosieren – ein zentraler Faktor für Haltbarkeit und Handhabungskomfort.

Volumen ohne Kalorien
Als kalorienarmer Füllstoff verleiht MCC Produkten Fülle und Biss, ohne den Energiegehalt nennenswert zu erhöhen. In fett- oder kalorienreduzierten Joghurts und Backwaren verleiht das Additiv eine cremige Konsistenz und ein angenehmes Mundgefühl.

Stabile Emulsionen und cremige Texturen
Die emulgierenden Eigenschaften von MCC stabilisieren die Mischung von Öl und Wasser – beispielsweise in Salatdressings, Saucen oder Eiscreme. Dabei verhindert es nicht nur die Entmischung, sondern erhöht auch die Schmelzresistenz und unterdrückt die Eiskristallbildung für ein besonders rundes Mundgefühl.

Fett sparen, Genuss bewahren
Dank seiner faserähnlichen Struktur kann MCC Fettanteile teilweise ersetzen und trotzdem das gewohnte Mundgefühl simulieren. So gelingen „leichtere“ Varianten beliebter Lebensmittel ohne Geschmackseinbußen.

Mehr Stabilität über das gesamte Produktspektrum
In Backwaren erhöht MCC die Wasserbindung und verlängert die Frischhaltedauer, während in Fleischprodukten die Textur stabiler und saftiger wirkt. Diese breite Palette an Funktionen macht MCC zum verlässlichen Werkzeug in der Rezepturentwicklung. Lieferanten bieten in der Regel technische Beratung an, um den Einsatz gezielt zu optimieren; Großabnahmen senken zudem die Kosten. Dabei stehen Qualität und Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Vorgaben an oberster Stelle.